Den Ems findet ihr hier:

Die Ems darf ca. 20 km von Kilometer 14,2 bis Kilometer 34,1 beangelt werden.
Dier Strecke beginnt mit der Emsbrücke in Hembergen stromabwärts bis kurz vor Bockholts Fähre.
Es gibt viele Möglichkeiten, an die Ems zu gelangen. Bitte beachtet, dass die Leinenpfade nicht mit motorisierten Fahrzeugen befahren werden dürfen.
Nach dem Landschaftsplan „Grevener Sande“ ist die Ems vom Einlauf Saerbecker Mühlenbach auf Saerbecker Seite flussabwärts bis Höhe Hof Wegmann (Ortsbereich Middendorf) ganzjährig nicht zu beangeln.

Unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Gewässerordnung und mit gültigem Fischereischein ist das Fischen mit 4 Angeln (für Vereinsmitglieder) mit je einem Haken erlaubt.
Mit gültigem Jugendfischerschein – 2 Angeln mit je einem Haken;

Oder 1 Spinnangel oder Flugangel;
Oder 1 Senknetz 1 x 1 m.

Aalschnüre, Reusen und Netze sind in allen Gewässern verboten!

Nicht gestattet ist das Aussetzen gefangener Fische in andere Gewässer!
Fisch- und Laichschongebiete dürfen nicht befischt werden.
In der Zeit vom 15. Februar bis 30. April ist das Angeln mit der Spinnangel nicht erlaubt.
Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
Sämtlicher Müll, auch der des Vorgängers, muss vom Angelplatz entfernt werden.
Jeder Angler hat sich mit den gesetzlichen Bestimmungen und der Gewässerordnung vertraut zu machen und diese zu befolgen.
Verstöße dagegen werden satzungsgemäß geahndet bzw. zur Anzeige gebracht.

Befristete Schonzeiten
Fische nachbenannter Arten dürfen dem Wasser während der folgenden Zeiten nicht entnommen werden:
Hecht vom 15. Februar – 30. April
Äschen vom 01. März – 30. April
Nasen vom 01. März – 30. April
Zander vom 01. April – 31. Mai
Barbe vom 15. Mai – 15. Juni
Bachforelle vom 20. Oktober – 15. März
Regenbogenforelle vom 20. Oktober – 15. März
Quappe vom 15. Dezember – 28. Februar

Ganzjährige Schonzeiten
Stör
Karausche

Mindestmaße
Fische nachbenannter Arten dürfen dem Wasser nur entnommen werden, wenn sie mindestens folgende Länge haben, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles der Schwanzflosse:
Aal ab 50 cm, 5 Stück je Fangtag
Aland ab 25 cm, 1 Stück je Fangtag
Barbe ab 45 cm, 1 Stück je Fangtag
Forelle ab 25 cm, 4 Stück je Fangtag
Hecht ab 60 cm, 1 Stück je Fangtag
Karpfen ab 45 cm, 1 Stück je Fangtag
Quappe ab 40 cm, 1 Stück je Fangtag
Schleie ab 38 cm, 1 Stück je Fangtag
Weißfisch 20 Stück je Fangtag
Zander ab 50 cm, 1 Stück je Fangtag

Bitte beachtet das die Regeln und Fangbegrenzungen für Tageskarteninhaber leicht abweichen. Die genauen Inhalte für Tageskarteninhaber findet ihr hier.