Den See Kröger findet ihr hier:

Unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Gewässerordnung und mit gültigem Fischereischein ist das Fischen mit 4 Angeln (für Vereinsmitglieder) mit je einem Haken erlaubt.
Mit gültigem Jugendfischerschein – 2 Angeln mit je einem Haken;

Oder 1 Spinnangel oder Flugangel;
Oder 1 Senknetz 1 x 1 m.

Aalschnüre, Reusen und Netze sind in allen Gewässern verboten!

Nicht gestattet ist das Aussetzen gefangener Fische in andere Gewässer!
Fisch- und Laichschongebiete dürfen nicht befischt werden.
Das Angeln im Kanal hinter der Insel ist verboten.
In der Zeit vom 15. Februar bis 30. April ist das Angeln mit der Spinnangel nicht erlaubt.
Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
Sämtlicher Müll, auch der des Vorgängers, muss vom Angelplatz entfernt werden.
Jeder Angler hat sich mit den gesetzlichen Bestimmungen und der Gewässerordnung vertraut zu machen und diese zu befolgen.
Verstöße dagegen werden satzungsgemäß geahndet bzw. zur Anzeige gebracht.

Befristete Schonzeiten
Fische nachbenannter Arten dürfen dem Wasser während der folgenden Zeiten nicht entnommen werden:
Hecht vom 15. Februar – 30. April
Äschen vom 01. März – 30. April
Nasen vom 01. März – 30. April
Zander vom 01. April – 31. Mai
Barbe vom 15. Mai – 15. Juni
Bachforelle vom 20. Oktober – 15. März
Regenbogenforelle vom 20. Oktober – 15. März
Quappe vom 15. Dezember – 28. Februar

Ganzjährige Schonzeiten
Stör
Karausche

Mindestmaße
Fische nachbenannter Arten dürfen dem Wasser nur entnommen werden, wenn sie mindestens folgende Länge haben, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teiles der Schwanzflosse:
Aal ab 50 cm, 5 Stück je Fangtag
Aland ab 25 cm, 1 Stück je Fangtag
Barbe ab 45 cm, 1 Stück je Fangtag
Forelle ab 25 cm, 4 Stück je Fangtag
Hecht ab 60 cm, 1 Stück je Fangtag
Karpfen ab 45 cm, 1 Stück je Fangtag
Quappe ab 40 cm, 1 Stück je Fangtag
Schleie ab 38 cm, 1 Stück je Fangtag
Weißfisch 20 Stück je Fangtag
Zander ab 50 cm, 1 Stück je Fangtag

Bitte beachtet das die Regeln und Fangbegrenzungen für Tageskarteninhaber leicht abweichen. Die genauen Inhalte für Tageskarteninhaber findet ihr hier.

Anfahrt
In Saerbeck Richtung Ladbergen fahren. Kurz vor dem Ortsausgang rechts zum Badesee Saerbeck abbiegen (Straße „Zum Badesee“). Ein entsprechendes Hinweisschild ist vorhanden. Hier befindet sich ein großer Parkplatz.
Alternativ gibt es einen Zugang mit Parkmöglichkeiten an der Straße „Eichengrund“. Hier bis zum Ende der Straße, vorbei an den Klärteichen fahren.
Direkt neben dem Kröger See liegt der Badesee Saerbeck.
Bitte benutzt nur die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten. Ein befahren der Leinenpfade um die Seen ist verboten!