Wie im Februar gemeinsam auf unserer Mitgliederversammlung beschlossen kommt es ab dem 01. Januar 2019 zu verschiedenen Anpassungen.
Dieses sind im Wesentlichen:
– Nutzungsverbot von Aalschnüren und Reusen in allen Vereinsgewässern
– Änderungen der Fangmengen
– Änderungen der Mindestmaße
Die festgelegten Mengen und Maße findet ihr in den neuen Fischereierlaubnisscheinen und auf unserer Homepage.
Bitte haltet Euch an die neuen Regelungen.